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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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KKH unterstützt auch 2016 den organisierten Sport mit einer Gebührenabgabe
 
 
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01.10.2015  

 
 

 
KKH unterstützt auch weiterhin den organisierten Sport

 
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) veranstaltet jährlich eine Lauftour in diversen Städten. Bisher meldete sie diese Lauftour bei den entsprechenden Landesverbänden ordnungsgemäß an und zahlte unterschiedliche Gebühren für die durchgeführten Läufe an die Landesverbände.
 
Die Einnahmen aus Start- und Teilnahmegebühren gingen zu 100 % als Spende an BILD hilft e. V. "Ein Herz für Kinder". Diese Laufveranstaltungen weisen somit einen karitativen Charakter auf und sind laut neu verabschiedeter DLO gültig ab 01.01.2016 nicht mehr gebührenpflichtig (gemäß GBO 2016, § 1.4.4).
 
Im Rahmen eines Gespräches mit dem DLV ergab sich ein Angebot seitens der KKH, dass sie trotz des karitativen Status eine bundeseinheitliche Lösung zur Gebührenordnung unterstützen und bereit sind, eine pauschale Gebührenabgabe ab 2016 an die jeweiligen Landesverbände weiterhin aufzubringen. Gemeinsamer Konsens war hierbei, dass die KKH nicht schlechter gestellt wird als 2015. Damit erkennt die KKH das Gebührenrecht des DLVs auch weiterhin an. Damit erhält jeder betroffene Landesverband eine einheitliche Gebühr ab 2016.
 
 
    www.kkh.de/kkh-lauf




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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